Digital Verkaufen
03.11.2025
3 Min. Lesezeit

Ein Gesetz aus der Schreibmaschinen-Ära gefährdet Deutschlands Innovationskraft in der Bildung. Das Fernunterrichtsschutzgesetz muss dringend reformiert werden.
Wir schreiben das Jahr 1976. Kein Internet, keine Websites, keine Computer, keine Digitalkameras. Noch nicht einmal die Diskette war erfunden. Der Fernunterreicht boomt damals. Die Menschen, meist berufstätige Erwachsene, wollen sich weiterbilden, umschulen oder Schulabschlüsse nachholen. Die Lernmaterialien – Lehrbriefe, Bücher, Skripte, Übungsaufgaben, manchmal Audiokassetten – werden physisch in regelmäßigen Abständen per Post an die Teilnehmer geschickt. Der Austausch zwischen Lehrenden und Teilnehmern ist auf den Papierverkehr beschränkt und erfolgt entsprechend zeitversetzt.
Verbraucherschutzgesetze und Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie wir sie heute kennen, gibt es noch nicht. Um die Teilnehmer vor unseriösen Angeboten zu schützen, wird das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) erlassen.
Seitdem hat sich einiges getan: Wissensvermittlung findet heute auf Online-Plattformen und via Webinaren, Videos, E-Books usw. statt. Lernende können auf personalisierte Lernpfade, automatisch generierte Inhalte und gamifizierte Module zugreifen. Die Interaktivität ist groß: Ob synchron und in Echtzeit in Videokonferenzen oder asynchron über Communities, Lernapps oder vorher aufgezeichnete Videos.
Auch die Inhalte haben sich verändert: Die Angebote reichen von Sprachkursen, beruflicher Weiterbildung über akademische Formate bis hin zu Kursen für persönliche Weiterentwicklung, Kreativität oder Hobbys.
Was gleich geblieben ist: Das Gesetz von 1976.
Und dieser Stillstand ist für Tausende Anbieter digitaler Wissensprodukte längst zur wirtschaftlichen Bedrohung geworden. Statt Innovation zu fördern, bremst es informelle Bildungsangebote und die digitale Wissensvermittlung in Deutschland aus:
Aktuelle Gerichtsurteile (u.a. auch vom Bundesgerichtshof) machen klar, dass zentrale Begriffe des Gesetzes unklar sind, dass für die Anbieter Rechtssicherheit fehlt und sich moderne Lernmodelle kaum rechtssicher innerhalb dieses Gesetzes abbilden lassen.
Das FernUSG bedroht insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen; vor allem durch komplexe bürokratische Anforderungen und Unsicherheiten bei der rechtlichen Einordnung. Unternehmer riskieren Ordnungswidrigkeiten und Rückzahlungen – selbst dann, wenn ihre Angebote qualitativ hochwertig und gesellschaftlich nützlich sind. Spezialisierte Anwälte nutzen gezielt solche Fälle, um Anbieter zu verklagen.
Zugleich geraten inländische Anbieter gegenüber ausländischen Plattformen, die entweder flexiblere Regularien in ihren Heimatländern oder sich gar nicht um Regeln scheren, ins Hintertreffen.
Und schließlich wird die Wissensvermittlung beeinträchtigt: Die veraltete Regulierung erschwert es, innovative Lernmethoden einzuführen. Dabei ist eine größere Vielfalt essenziell, um den Anschluss an internationale Standards zu halten und Zugang zu modernem Lernen für alle Gesellschaftsschichten zu gewährleisten.
Eine Reform des FernUSG ist daher unumgänglich. Mehr als 4.000 Unternehmen der informellen Bildungsbranche haben daher im Sommer 2025 einen Brandbrief an die Bildungsministerin geschickt und fordern darin eine Überprüfung, Novellierung oder sogar die Abschaffung des Gesetzes.
Eine modernisierte Gesetzgebung würde die Gründung innovativer Geschäftsmodelle erleichtern – etwa im Bereich von Lernplattformen, personalisierten Weiterbildungsprogrammen oder KI-gestütztem Lernen. Dies würde die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig Arbeitnehmern den Zugang zu kontinuierlicher, maßgeschneiderter Wissensvermittlung ermöglichen.
Mit einer boomenden digitalen Wissensvermittlungsbranche könnte Deutschland als internationales Vorbild fungieren.
Eine überarbeitete Gesetzgebung würde sicherstellen, dass Verbraucher Zugang zu einer breiten Vielfalt an Angeboten zur Wissensvermittlung behalten. Die Möglichkeit, seinen bevorzugten Lernstil und die passenden Angebote zu finden, fördert lebenslanges Lernen. Der Verbraucherschutz bleibt dabei gewährleistet, da er durch eine Vielzahl moderner Gesetze (wie dem Verbraucherschutzgesetz und Datenschutzrichtlinien) geregelt werden kann und bereits wird.
Digitales Lernen kann gesellschaftliche Hürden abbauen und besonders Menschen in ländlichen Gebieten den Zugang zu hochwertiger Weiterbildung ermöglichen, der sonst aufgrund von geografischen Entfernungen oder fehlender Infrastruktur schwierig wäre.
Unsere Forderungen sind daher:
Mit einer zukunftsweisenden Reform kann das FernUSG zu einem Motor für Wachstum, Innovation und gesellschaftliche Weiterentwicklung werden.
Reseller als Motor für die Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz
Reseller bieten technische Unterstützung, Verbraucherschutz und internationale Vertriebswege, um Unternehmen den Zugang zum digitalen Markt zu erleichtern. Trotz der vielen Vorteile gibt es Kritik – vor allem von Verbraucherzentralen. Doch warum eigentlich? Was wäre, wenn es das Reseller-Modell in Deutschland nicht gäbe? In diesem Blogartikel beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Autorin
Reputation Copy & Blog Strategist